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Schießstättenbau

Informationen zur Schießstättenbauförderung

Bei allen Fragen rund um den Schießstättenbau, wenden Sie sich an unseren MSB-Referenten für den Schießstättenbau der steht Ihnen für ein Beratungsgespräch, für weitere Informationen oder zum Antragsverfahren gerne zur Verfügung. 

Was wird gefördert?

Neubau, Umbau und Erweiterungen von Sportanlagen (Schießstätten)

Generalinstandsetzungen von Sportstätten, sofern diese nicht auf mangelnden Bauunterhalt zurückzuführen sind.

Modernisierungs- und /oder Instandsetzungsmaßnahmen, wenn die Gesamtkosten min. 65.000 € betragen, der Neubau, bzw. eine Generalinstandsetzung min. 6 Jahre zurückliegen. Für Umbaumaßnahmen besteht diese Grenze nicht. 

Welche Voraussetzungen muss der Verein erfüllen? Der Verein muss gemeinnützig, rechtsfähig und Mitglied im BSSB sein. Der Mitgliederanteil der Schützenjugend (bis 27 Jahre) muss min. 10 % betragen. Das Beitragsaufkommen des Vereins soll für Erwachsene min. 50 €/Jahr, für Jugendliche 25 €/Jahr und für Schüler 12 €/Jahr betragen. Werden diese Sollbeiträge nicht erreicht, so können Spenden und Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit hinzugezählt werden. 

Sollte das Objekt bzw. Grundstück nicht im Eigentum des Vereins sein ist ein langfristiges Nutzungsrecht, bei Gesamtkosten bis 75.000 € von 10 Jahren und bei Gesamtkosten über 75.000 € von 25 Jahren nachzuweisen. 

Mit der Maßnahme kann erst förderunschädlich begonnen werden, wenn die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt wurde. andernfalls ist eine Förderung nicht möglich!

Antragsunterlagen und Antragsverfahren: Die Antragsunterlagen stehen hier zu Download bereit.

Die ausgefüllten Antragsunterlagen werden vom MSB-Referenten für den Schießstättenbau bei der Geschäftstelle des BSSB eingereicht.

MSB-Referent Schießstättenbau

Georg Schimmel

Brünst 7
91567 Herrieden

09825-1542
0160-6067723
georg.schimmel@bssb-msb.de